Grundsatzuntersuchungen

Grundsatzuntersuchungen in der Arbeitsmedizin

In der Arbeitswelt sind Mitarbeiter verschiedenen Risiken und Belastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinflussen können. Um sicherzustellen, dass diese Risiken erkannt und minimiert werden, gibt es in der Arbeitsmedizin sogenannte Grundsatzuntersuchungen.

Was sind Grundsatzuntersuchungen?

  • Spezifische Untersuchungen: Grundsatzuntersuchungen sind spezielle medizinische Untersuchungen, die auf bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeiten zugeschnitten sind. Sie dienen dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  • Verschiedene Typen: Es gibt verschiedene Arten von Grundsatzuntersuchungen, die durch Nummern (z.B. G25, G41) gekennzeichnet sind. Jede Nummer steht für eine spezifische Untersuchung, die auf bestimmte Risiken oder Arbeitsbedingungen ausgerichtet ist.

Warum sind Grundsatzuntersuchungen wichtig?

  • Früherkennung: Durch regelmäßige Untersuchungen können gesundheitliche Probleme oder Risiken frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor sie zu ernsthaften Erkrankungen führen.
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen: Basierend auf den Ergebnissen der Grundsatzuntersuchungen können Arbeitsbedingungen angepasst oder Schutzmaßnahmen eingeführt werden, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
  • Rechtliche Anforderungen: In vielen Branchen und Berufen sind Grundsatzuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Durchführung dieser Untersuchungen stellt sicher, dass Unternehmen ihre rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Die Einhaltung dieser rechtlichen Gegebenheiten werden von den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht gleichermaßen überwacht. Wir stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Wie laufen Grundsatzuntersuchungen ab?

  • Terminvereinbarung: In der Regel werden Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsarzt zu einer Grundsatzuntersuchung eingeladen.
  • Untersuchung: Je nach Art der Grundsatzuntersuchung können verschiedene Tests und Untersuchungen durchgeführt werden, z.B. Seh- oder Hörtests, Lungenfunktionstests oder Blutuntersuchungen.
  • Ergebnis: Nach der Untersuchung erhalten die Mitarbeiter und der Arbeitgeber einen Bericht über die Ergebnisse. Bei Bedarf werden Empfehlungen für weitere Maßnahmen gegeben.

Grundsatzuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Neben den Leistungen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung leiten sich aus den Grunduntersuchungen die konkreten gesundheitlichen Belange Ihrer Mitarbeiter ab.

Folgende Arten von Grundsatzuntersuchungen können unterschieden werden:

G 1.1 – G 1.4: Untersuchungen im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von mineralischem Staub, wie Quarz, Asbest und künstlichen mineralischen Fasern.

G 2 – G 19: Untersuchungen bezogen auf spezifische chemische Substanzen oder Bedingungen, wie Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und viele andere.

G 20: Untersuchung im Zusammenhang mit Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

G 21: Untersuchung für Kältearbeiten.

G 23: Obstruktive Atemwegserkrankungen, spezifisch für Mehlstaub, Platinverbindungen und Staub von Zuckmücken und deren Larven.

G 24: Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs).

G 25: Untersuchung für Personen, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten ausüben.

G 26: Untersuchung für Personen, die Atemschutzgeräte tragen.

G 27 – G 36: Untersuchungen im Zusammenhang mit spezifischen chemischen Substanzen wie Isocyanaten, Benzolhomologen und Cadmium.

G 37: Untersuchung für Personen, die an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten.

G 38 – G 40: Untersuchungen im Zusammenhang mit spezifischen chemischen Substanzen wie Nickel, Schweißrauchen und krebserzeugenden sowie erbgutverändernden Gefahrenstoffen.

G 41: Untersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr.

G 42 – G 46: Untersuchungen im Zusammenhang mit biologischen Risiken, Infektionsgefährdung, Biotechnologie und Belastungen des Muskel-Skelett-Systems.

Diese Untersuchungen sind dazu da, sicherzustellen, dass Mitarbeiter gesund und sicher arbeiten können. Sie basieren auf den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und sind oft gesetzlich vorgeschrieben, je nach Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken.

Details zu den einzelnen Untersuchungen finden Sie im Folgenden:

G  1.1 Mineralischer Staub, Teil 1: Quarzhaltiger Staub

G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub

G 1.3 Mineralischer Staub, Teil 3: Künstlicher mineralischer Faserstaub
der Kategorie 1 und 2 (Aluminiumsilikatwolle)

G 1.4 Staubbelastung

G  2 Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)

G  3 Bleialkyle

G  4 Gefahrenstoffe, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende
Hautveränderungen hervorrufen

G  5 Glykoldinitrat und Glycerintrinitrat (Nitroglykol und Nitroglyzerin)

G  6 Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff)

G  7 Kohlenmonoxid

G  8 Benzol

G  9 Quecksilber oder seine Verbindungen

G 10 Methanol

G 11 Schwefelwasserstoff

G 12 Phosphor (weißer)

G 13 Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff)

G 14 Trichlorethen (Trichlorethylen) und andere Chlorkohlenwasserstoffe

G 15 Chrom-VI-Verbindungen

G 16 Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)

G 17 Tetrachlorethen (Perchlorethylen)

G 18 Tetrachlorethan oder Pentachlorethan

G 19 Dimethylformamid

G 20 Lärm

G 21 Kältearbeiten

G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen hier: Mehlstaub

G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen hier:
Platinverbindungen (Chloroplatinate)

G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen hier:
Staub von Zuckmücken und deren Larven

G 24 Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs)

G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

G 26 Atemschutzgeräte

G 27 Isocyanate

G 28 Monochlormethan (Chlormethan, Methylchlorid)

G 29 Benzolhomologe (Toluol, Xylole)

G 30 Hitzearbeiten

G 31 Überdruck

G 32 Cadmium oder seine Verbindungen

G 33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen

G 34 Fluor oder seine anorganischen Verbindungen

G 36 Vinylchlorid

G 37 Bildschirmarbeitsplätze

G 38 Nickel oder seine Verbindungen

G 39 Schweißrauche

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Acrylnitril

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Benzo(a)pyren

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Beryllium

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: 1,3-Butadien

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin)

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Cobalt und seine Verbindungen

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Dimethylsulfat

G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrenstoffe –
hier: Hydrazin

G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr

G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung

G 43 Biotechnologie

G 45 Styrol

G 46 Belastung des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen